§ 52a Geltendmachung der Nichtigkeit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 18
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- KG, 16.12.2015 – 24 U 121/15
- OLG Hamburg, 28.07.2016 – 5 U 142/13
- OLG Hamburg, 21.12.2022 – 5 U 151/21Zitiert von 4
- BGH, 29.06.2017 – I ZR 9/16Verletzung eines Designs: Begründung eines Vorbenutzungsrechts; Erforderlichkeit von im Inland getroffenen ernsthaften Anstalten zur Benutzung eines Designs - BettgestellZitiert von 1
- BGH, 28.01.2016 – I ZR 40/14Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - ArmbanduhrZitiert von 30
- LG Frankfurt am Main, 25.02.2026 – 2-06 O 387/25
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 09.12.2021 – 6 U 50/20
- OLG Frankfurt am Main, 04.10.2018 – 6 U 206/16Zitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 18.01.2018 – 20 U 140/16
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 52a DesignG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Eine Partei kann sich auf die fehlende Rechtsgültigkeit eines eingetragenen Designs nur durch Erhebung einer Widerklage auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit oder durch Stellung eines Antrags nach § 34 berufen. Satz 1 gilt nicht für die Geltendmachung der Nichtigkeit eines eingetragenen Designs in einstweiligen Verfügungsverfahren nach den §§ 935 bis 945 der Zivilprozessordnung.